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Garantiefall: Nur Zeitwert?
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dp.revolverrolf
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# 28.12.2009 - 13:31:23 Leider keine Berechtigung       zitieren


Hallo Jungs. Hoffe dass hier jemand vielleicht kaufmännisch etwas mehr Ahnung hat als ich. Leider hat mir auch google nicht eindeutig weiterhelfen können.

Vor genau 2 Monaten kaufte ich mir beim "Atelco" Shop eine XFX Radeon 4890 für 179€. Leider verursacht das gute Stück nun BIldstörungen, was das spielen und arbeiten mit dem Gerät recht unmöglich macht. "Ab in den Karton und ab zum Händler" dachte Ich.
Als ich schließlich dem Verkäufer mein Problem schilderte meinte er, dass das Gerät (Rev 1) leider nicht mehr verfügbar sei. Gut dachte ich, dann Geld her und warten bis die 5er ATI Reihe verfügbar ist. Doch der Verkäufer wollte mir auf einmal die exakte Grafikkarte jedoch in neuerer Revision andrehen. Und da meinte er auch noch, der "Zeitwert" meiner Grafikkarte betrage 150 € und wollte dass ich den Rest draufzahle. Habe ich natürlich nicht gemacht und angeblich hat sich doch eine XFX meiner Revision gefunden die jedoch seit etwa 10 Tagen auf sich warten lässt.

Ist das überhaupt rechtens mir den Zeitwert berechnen zu lassen, obwohl die KArte nur 2 Monate alt ist?

dp.onk3l
Schüler



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# 28.12.2009 - 13:40:30 Leider keine Berechtigung       zitieren


Das kann er gerade mal vergessen, er kann nicht nach 2 Monaten sagen, die Karte hätte an Wert verloren bzw. steht er in Pflicht die Karte zu ersetzen. Ist das per Reparatur nicht der Fall, muss er dir die gleiche nochmal schicken. Ist ihm das nicht möglich, muss er dir eine gleichwertige schicken.
Hat er keine ähnliche oder nur eine wesentlich teurere kann er nicht von dir den Mehraufwand berechnen.
Ausserdem ist er nur Händler, der bekommt das Ding beim Hersteller sowieso ersetzt.
Schreib ihm eine Mail, entweder Reparatur (das wird ihm aber nicht möglich sein! :D ) oder gleichwertigen Ersatz ohne Mehraufwand, sonst Anwalt!

Das mit dem Ersetzen der gleichen Revision ist allerdings rechtens, ich würde aber darauf achten, dass er nicht irgendwo ne gebrauchte einkassiert hat und dir die andrehen will.


Zuletzt modifiziert von dp.onk3l am 28.12.2009 - 13:42:36

dp.revolverrolf
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# 28.12.2009 - 13:52:21 Leider keine Berechtigung       zitieren


Weißt du zufällig ist ob ich eine Austauschkarte des gleichen Chips aber eines anderen Herstellers annehmen MUSS oder ob ich auf den gleichen Hersteller bestehen kann. Und im Fall, dass ich einen CHip eines anderen Herstellers nehme mir die DIfferenz ausgezhalt werden muss? Oder muss er mir, falls ich mich mit nichts zufrieden gebe mein Geld zurückzahlen wenn das gleiche Modell nicht mehr verfügbar für den Händler ist?

dp.onk3l
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# 28.12.2009 - 13:58:16 Leider keine Berechtigung       zitieren


Ich bin jetzt spontan nicht mir so mit den Gesetzen vertraut und das mit der kaufmännischen Lehre ist jetzt auch schon bissi her. Aber ich meine, dass du nicht auf genau den gleichen Kram bestehen kannst.
Gleichwertig reicht hierbei völlig aus und auf dein Geld pochen kannst du auch nicht, da er dir deine Karte ja austauschen wird. Aber ich denke das Modell muss soweit schon das gleiche das.
Das Problem bei Hardware ist halt, das Hersteller A wesentlich teurer sein kann als Hersteller B trotz des gleichen Chips.
Aber grundsätzlich ist es so, dass er in Austauschpflicht steht und das will er ja auch machen, also siehts für dich eher schlecht aus.
Wer ist denn der Händler? Weil normalerweise macht ein Händler nicht soviel Tam Tam und zahlt das Geld einfach zurück (obwohl ers gesetzlich nicht müsste)!

dp.revolverrolf
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# 28.12.2009 - 14:01:46 Leider keine Berechtigung       zitieren


Atelco Computer. War da in nem shop gleich in der nähe.

dp.onk3l
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# 28.12.2009 - 14:05:27 Leider keine Berechtigung       zitieren


Dann geh mal in den Laden und mach mal ein richtiges Fass auf. Ich habe z.B. noch immer alles umgetauscht bekommen bzw. Geld zurück :D
Das mit dem Wertverfall kann er auf jeden Fall in der Pfeife rauchen!


Zuletzt modifiziert von dp.onk3l am 28.12.2009 - 14:06:08

dp.Kasper
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# 28.12.2009 - 14:40:51 Leider keine Berechtigung       zitieren


Denke auch nicht, dass er innerhalb der ersten 6 Monate (volle Händlergewährleistung mit Beweispflicht beim Händler) auf den Zeitwert pochen kann. Er müsste imo nachweisen, dass der Defekt nicht in Folge eines Mangels, der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand, verursacht worden ist.

Da er das vermutlich nicht kann, müsste er den Defekt beheben, eine gleichwertige (im Sinne von gleiche Leistung) Austauschkarte anbieten oder eben den vollen Kaufpreis erstatten.


Zuletzt modifiziert von dp.Kasper am 28.12.2009 - 14:43:00

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dp.Mordred
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# 28.12.2009 - 15:49:59 Leider keine Berechtigung       zitieren


joa, sehe alles ähnlich wie tobi.
wobei ich auch langjähriger atelco-kunde bin und die sich bei mir bis dato nie so angestellt haben :dunno:

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dp.Shaitaan
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# 28.12.2009 - 16:02:30 Leider keine Berechtigung       zitieren


 Zitat von dp.Kasper

Denke auch nicht, dass er innerhalb der ersten 6 Monate (volle Händlergewährleistung mit Beweispflicht beim Händler) auf den Zeitwert pochen kann. Er müsste imo nachweisen, dass der Defekt nicht in Folge eines Mangels, der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand, verursacht worden ist.

Da er das vermutlich nicht kann, müsste er den Defekt beheben, eine gleichwertige (im Sinne von gleiche Leistung) Austauschkarte anbieten oder eben den vollen Kaufpreis erstatten.


Zuletzt modifiziert von dp.Kasper am 28.12.2009 - 14:43:00



100 Prozent richtig ;)



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dp.onk3l
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# 28.12.2009 - 16:03:49 Leider keine Berechtigung       zitieren


Profi Kaufmänner und ihre Kommentare! :ugly:

dp.revolverrolf
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# 28.12.2009 - 20:39:57 Leider keine Berechtigung       zitieren


habe gerade grafikkarte abgeholt, aufgemacht (war bereits geöffnet) und was ist? Das Ding ist gebraucht! CD weist darauf hin so wie die eingerissene Grafik Verpackung und Hülle. Welch ein Saftverein

dp.onk3l
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# 28.12.2009 - 21:57:21 Leider keine Berechtigung       zitieren


Dann gehste zurück, sagst, so nicht, schmeiss das Ding hin und sag entweder Kohle oder neue GraKa.
Wobei ich glaube, dass er das darf.


Zuletzt modifiziert von dp.onk3l am 28.12.2009 - 22:01:10

dp.Revan
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# 28.12.2009 - 22:48:35 Leider keine Berechtigung       zitieren


Stellt der Hersteller keine Garantie? laut gesetz muß der hersteller auf alle eltro- und elektronikgeräte 2 jahre geben, wenn es um ein orginall verpacktes produkt geht.

dp.Kasper
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# 29.12.2009 - 00:13:32 Leider keine Berechtigung       zitieren


Der Hersteller muss keine Garantie geben. Der Händler dagegen muss eine zweijährige Gewährleistung abgeben, wobei nach 6 Monaten eine Nachweisumkehr eintritt. Die Frage ist dann immer, ob der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Hersteller können eine zuweilen mehrjährige Garantie geben, allerdings würde ich die zumindest innerhalb der ersten 6 Monate nie selbst in Anspruch nehmen.

 Zitat von dp.Revan

Stellt der Hersteller keine Garantie? laut gesetz muß der hersteller auf alle eltro- und elektronikgeräte 2 jahre geben, wenn es um ein orginall verpacktes produkt geht.


S.o. Nicht der Hersteller ist in der Pflicht, sondern der Händler. Hersteller haben keinerlei gesetzliche Vorschriften bzgl. Garantien.


Zuletzt modifiziert von dp.Kasper am 29.12.2009 - 00:19:50

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dp.Fyrael
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# 29.12.2009 - 11:48:43 Leider keine Berechtigung       zitieren


In Österreich muss er es reparieren/durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen/Geld zurück geben. Drauf zahlen gibts da garnicht, schätz mal in Deutschland wirds ähnlich sein.
Was immer hilft ist, wenn man mit dem Konsumentenschutz droht oder ihm nen § an den Kopf wirft :D

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