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Garantiefall: Nur Zeitwert?
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Autor Nachricht
dp.onk3l
Schüler



Nicht registriert
# 29.12.2009 - 11:59:47 Leider keine Berechtigung       zitieren


Das kann er aber vergessen, da der Händler in diesem Fall im Recht ist, er hat ihm die Karte gegen eine gleichwertige ausgetauscht und damit hat sich der Lack.
Es steht nirgends geschrieben, dass er ihm eine nagelneue Karte zur Verfügung stellen muss.
Es gibt keinen Paragraphen den man ihm an den Kopf schmeissen könnte und der Hersteller selbst muss in Deutschland keine Garantie geben, wobei dies manche Hersteller machen, Logitech gibt z.B. 5 Jahre Herstellergrantie.

dp.revolverrolf
Schüler



Nicht registriert
# 30.12.2009 - 04:57:49 Leider keine Berechtigung       zitieren


naja.habe nun immerhin ne neue karte. torzdem scheisse dass es ne gebrauchte ist ist, denn wer weiß wie alt das ding ist, aber man hat ja garantie. von daher ist es ja in ordnung.

dp.Fyrael
Schüler



Nicht registriert
# 30.12.2009 - 12:35:40 Leider keine Berechtigung       zitieren


Naja wenn er in dem glauben gelassen wurde das es eine Neue (nicht gebrauchte) ist, dann ist das sehr wohl ein Problem des Händlers, weil er ihn in einem falschen Glauben gelassen hat bei Vertragsabschluss und das ist sogar strafbar.
Persönlich würd ichs mir nicht gefallen lassen.

dp.onk3l
Schüler



Nicht registriert
# 30.12.2009 - 12:56:14 Leider keine Berechtigung       zitieren


:ugly:
Nein hat er nicht, der Händler hat ihm eine neue verkauft und hat diese nach 2 Monaten wegen einem Defekt gegen eine Gleichwertige umgetauscht. Wo ist das Problem bzw. der gesetzliche Haken?
Alles rechtens!

dp.Fyrael
Schüler



Nicht registriert
# 30.12.2009 - 23:28:27 Leider keine Berechtigung       zitieren


Das das "gleichwertige" Produkt gebraucht ist, würd sowas nicht als gleichwertig bezeichnen :D

dp.onk3l
Schüler



Nicht registriert
# 31.12.2009 - 00:06:51 Leider keine Berechtigung       zitieren


Gebraucht = gebraucht, da beisst die Maus keinen Faden ab! :D

Fachkraft
Schüler



Nicht registriert
# 31.12.2009 - 03:21:45 Leider keine Berechtigung       zitieren


die frage die sich mir stellt: wie lang ist denn nun die garantie (oder gewährleistung) auf dei neue (gebrauchte) karte. fängt die jetzt wieder von vorne an werden da jetzt die 2 monate abgezogen? und gesetzt den fall der vorbesitzer hat die vllt schon registriert und man kommt deshalb nicht mehr ins supportforum des herstellers oder die karte wurde schon vor einem jahr verkauft (was ich nicht glaube aber ja möglich wäre). ich weiss nicht...

der mangel an sich scheint ja behoben aber die weiteren ansrüche scheinen mir da jetzt doch sehr unklar, wenn nochmal was sein sollte.

ps.: so....hab mich mal schlau gelesen....war nicht so einfach aber auf ner anwaltsseite hab ich das hier gefunden...leider nur ein auszug und nicht der komplette text aber es reicht eigentlich so schon:

 Zitat

Abfindung nach Zeitwert für defekte technische Geräte gekippt, Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!

18.04.2008

Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.
Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen.
Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.
Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.


wenn man danach geht ist das mit dem zeitwert und der nutzungsentschädigung alles schnee von gestern...bloss viele wissen es noch nicht :D kostenneutral leg ich mal so aus, dass, wenn ne neue karte zum vollen preis bezahlt hat, man auch ne neue karte im austausch erwarten darf... man beachte auch dass das wort kostenneutral sich explizit auf den verbraucher bezieht....der händler hat da die arschkarte...die beweispflicht leigt nach 2 monaten ja sowieso noch bei ihm.

man kann sicher das vollständige urteil irgendwo komplett finden aber ist ja nicht meine graka... ;)
wäre vllt keine dumme idee danach zu suchen, das auszudrucken und damit zu atelco zu stiefeln.

pps.: ok...will kein unmensch sein...hier findest du das vollständige urteil:

http://lexetius.com/2008,756

leider versteht das amtsdeutsch kein mensch...aber dafür gibts ja die obige quintessenz des ganzen in kurzform :D


Zuletzt modifiziert von dp.Fachkraft am 31.12.2009 - 03:56:01

dp.Fyrael
Schüler



Nicht registriert
# 31.12.2009 - 08:44:22 Leider keine Berechtigung       zitieren


Bei der gebrauchten Karte fängt jetzt auch eine 2jährige Gewährleistungsfrist an mit einer Beweispflichtumkehr nach 6Monaten (Garantie)

Und das Zitierte fasst das Urteil schön zusammen so weit ichs jetzt gelesen habe, das is z.B ein § den man dem Verkäufer an den Kopf werfen kann^^ Ne neue bessere Karte her oder das Geld und die bessere selber kaufen :D

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