die frage die sich mir stellt: wie lang ist denn nun die garantie (oder gewährleistung) auf dei neue (gebrauchte) karte. fängt die jetzt wieder von vorne an werden da jetzt die 2 monate abgezogen? und gesetzt den fall der vorbesitzer hat die vllt schon registriert und man kommt deshalb nicht mehr ins supportforum des herstellers oder die karte wurde schon vor einem jahr verkauft (was ich nicht glaube aber ja möglich wäre). ich weiss nicht...
der mangel an sich scheint ja behoben aber die weiteren ansrüche scheinen mir da jetzt doch sehr unklar, wenn nochmal was sein sollte.
ps.: so....hab mich mal schlau gelesen....war nicht so einfach aber auf ner anwaltsseite hab ich das hier gefunden...leider nur ein auszug und nicht der komplette text aber es reicht eigentlich so schon:
Zitat |
Abfindung nach Zeitwert für defekte technische Geräte gekippt, Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!
18.04.2008
Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.
Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen.
Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.
Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.
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wenn man danach geht ist das mit dem zeitwert und der nutzungsentschädigung alles schnee von gestern...bloss viele wissen es noch nicht
kostenneutral leg ich mal so aus, dass, wenn ne neue karte zum vollen preis bezahlt hat, man auch ne neue karte im austausch erwarten darf... man beachte auch dass das wort kostenneutral sich explizit auf den verbraucher bezieht....der händler hat da die arschkarte...die beweispflicht leigt nach 2 monaten ja sowieso noch bei ihm.
man kann sicher das vollständige urteil irgendwo komplett finden aber ist ja nicht meine graka...
wäre vllt keine dumme idee danach zu suchen, das auszudrucken und damit zu atelco zu stiefeln.
pps.: ok...will kein unmensch sein...hier findest du das vollständige urteil:
http://lexetius.com/2008,756
leider versteht das amtsdeutsch kein mensch...aber dafür gibts ja die obige quintessenz des ganzen in kurzform
Zuletzt modifiziert von dp.Fachkraft am 31.12.2009 - 03:56:01