...Ein neues Gutachten gibt es also nicht, weil es dem Gutachter nicht gut geht, argumentiert das Bayreuther Gericht. Und ein neues Urteil über Mollath gibt es auch nicht, weshalb man an die "rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen" des Nürnberger Landgerichts von 2006 gebunden sei. Warum aber gibt es nichts Neues im Strafverfahren gegen Mollath? Weil sich das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage sieht, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben....