Ok, ich habe angefangen es mir durchzulesen, doch nach Kapitel 2, Abschnitt 2, Artikel 12 Punkt 2 (Seite 17) wird nach meinem Empfinden jedes Prinzip von Gerechtigkeit aufgehoben. Da will ich dann schon nicht mehr weiterlesen.
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(2) Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ihre Gerichte befugt sind, wo dies zweckdienlich
erscheint, einstweilige Maßnahmen ohne Anhörung der anderen Partei zu treffen, insbesondere
dann, wenn durch Verzug dem Rechteinhaber wahrscheinlich ein nicht wiedergutzumachender
Schaden entstünde oder wenn nachweislich die Gefahr besteht, dass Beweise vernichtet werden. In
Verfahren ohne Anhörung der anderen Partei sorgt jede Vertragspartei dafür, dass ihre Gerichte
befugt sind, bei Beantragung einstweiliger Maßnahmen mit der gebotenen Eile tätig zu werden und
unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. |
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Wenn ich das richtig verstehe, können größere Unternehmen (mit mehr mitteln für Anwälte) kleinere Unternehmen schließen, ohne das diese sich in erster Instanz dagegen wehren können.
Dazu ist dieser Punkt noch recht schwammig formuliert: "wo dies zweckdienlich erscheint" oder "insbesondere dann" und ganz besonders "wahrscheinlich".
Zum digitalen Teil:
Das ganze ist in Deutschland schon mehr oder weniger so umgesetzt. Siehe Youtube wo teilweise Lieder, die von den Künstlern selber eingestellt werden von der GEMA gesperrt werden.
Anwälte der Musikindustrie handeln auf Verdachts-Fälle mit moralisch fragwüdrigen mitteln: mann wird erst "falsch" beschuldigt um in einem Maskenverfahren an die gültigen Daten für die eigentliche Anklage zu kommen.