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dp.Firestorm
Clantreffen Survivor


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# 19.03.2010 - 18:36:29 Leider keine Berechtigung       zitieren


Der berühmte Marktforscher Andrew Poison äußerte sich dazu wie folgt:

"Die GEZ schlägt einmal mehr mit ihrer Logik zu. Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein internetfähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe. Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden."

Noch mehr über die GEZtapo gibts hier^^ Kalick

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dp.Revan
Schüler



Nicht registriert
# 19.03.2010 - 21:51:51 Leider keine Berechtigung       zitieren


das ist der Hammer :D

Teilnehmer – Nummer: 000 000 000
ABMELDUNG vom dortigen Zwangsgebühren- Erhebungssystem
_

Sehr geehrte „GEZ“.

Hiermit melde ich mich und meine Familie mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungs-system ab und widerrufe gleichzeitig meine Ihnen seinerzeit gegebene Einzugsermächtigung.

Begründung:
Sie nennen sich „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ und berufen sich auf einen mit dieser geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Staats-verträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats- und Völkerrecht an drei entscheidenden Kriterien, nämlichen an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!

Diese drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die „BRD“ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine „Bundesbürger“, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach wie vor exis-tenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH gemäß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973. Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der „BRD“! Somit verfügt die „BRD“ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit (2.) DEUTSCHES REICH!

Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31.12.1937, wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus Art. 116 Abs. 1 „GG“ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der „BRD“, in welchem das „Grundgesetz“ („GG“) bis zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH. Da auf dem selben Territorium jeweils nur ein Staat existieren kann und die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das „Bundes-verfassungsgericht“ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen Deutschen Staat, nämlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937! Weil dessen letzte Regierung am 23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt aber – mangels vorhandener Administration – nicht handlungsfähig. Daraus ergibt sich, die sogenannte „BRD“ verfügt über kein eigenes Staatsgebiet, sie ist belegen auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH!

Die „BRD“ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von „bundesdeutschen Politkern“ immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechts-staatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die „BRD“ aber eindeutig nicht. Die „BRD“ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war. Es war also ein Diktat der westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes. Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125 „GG“ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heißt: „soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach bestehen also heute noch im DEUTSCHEN REICH Besatzungszonen! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem „Grundgesetz“ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der sogenannten „BRD“ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die „BRD“ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungs-rechtliches Selbstverwaltungskonstrukt mit staatsähnlichem Charakter, ein Pseudostaat!

Damit ist festgestellt, daß die „BRD“ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommen sogenannten „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“.

Hinzu kommt noch, daß der Pseudostaat „BRD“, die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990, 00:00 h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats- und Völkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen! Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei den „4 + 2-Gesprächen“ in Paris, den als solche bezeichneten „Wiedervereinigungsverhand-lungen“, die im tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.

Vom obersten Exekutivorgan der „BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 a.F. der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07. 1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der „DDR“, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außen-minister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.

Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23 a.F. am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit ent-standenen „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“! Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem „GG“, war – nach Staats- und Völkerrecht – das provisorische, besatzungs-rechtliche Selbstverwaltungskonstrukt, der Pseudostaat „BRD“, seit dem Moment de jure erloschen! Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt aber nirgendwo! Das „Bundesver-fassungsgericht“ hatte u.a. mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ erstreckt, wie dieser in seinem Artikel 23 definiert worden war. Da ein Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr angegeben ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt. Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine „Regierung“ der „BRD“ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art berechtigt wäre, eine Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der „BRD“, zu denen auch „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!

Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit der „BRD“ geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, daß Ihre Institution – die GEZ – legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren verlangt und erhalten. Unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht gezahlten Gebühren gem. § 7 Abs. 4, Satz 1 RGebStV von der GEZ daher zurück.

Sollten Sie der Auffassung sein, daß meine Ausführungen unzutreffend sind treten Sie bitte den Beweis an, daß Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen. Sollte ich bis zum 00.00.2006* bei mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung akzeptiert haben sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Quid tacet, consentire videtur.)

Mit freundlichem Gruß

Mustermann


Quelle:
http://www.rundfunkgebueh...unkgebuehrenbeauftragten/

dp.-REUTZEL-
Clantreffen Survivor


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# 21.03.2010 - 11:17:56 Leider keine Berechtigung       zitieren


Richtig so- keine Macht denen da oben....


Gruß vom Reutzel
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